Statuten

Liestal, Stand 22.5.07

I Name, Sitz

Art. 1

Unter dem Namen Interessengemeinschaft Holzenergie-Nordwestschweiz besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des Zivilgesetzbuches mit Sitz in 4410 Liestal/BL.

II Zweck

Art. 2

1 Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung der energetischen Verwertung von Holz aus Wald und Industrie in der Nordwestschweiz. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

Interessenvertretung:
– Sprachrohr der Holzenergie/Öffentlichkeitsarbeit -Forum für Meinungsbildung im Holzenergiebereich -Kontaktstelle zu anderen an der Holzenergie interessierten Kreisen

Marktverbesserung:
– Erhöhung der Konkurrenzkraft der Holzenergie am Energiemarkt -Vermittlung von Energieholz/Marketing und Verkauf von Holzenergie -Schliessen von Kreisläufen/Versorgung und Entsorgung

Beratung-Umsetzung:
– Beratungs-und Informationsstelle -Prüfung und Umsetzung von Erkenntnissen und Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung im Holzenergiebereich

2 Zur Erreichung dieser Ziele führt der Verein eine Geschäftsstelle

Art. 3 Mitgliedschaft

Im Verein können natürliche und juristische Personen, öffentlich rechtliche Körperschaften sowie Vereinigungen Einsitz nehmen, die sich für die vom Verein verfolgten Ziele und Tätigkeiten interessieren und sich zu den Rechten und Pflichten eines Mitgliedes bekennen. Zudem kennt der Verein die Gönnermitgliedschaft.

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WISSEN:
Wald, Holz und Energie: Energie-Wissen

NACHRICHTEN:
Waldwirtschaft Schweiz
Wald-Wissen

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Waldwissen:
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